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Allgemeine GeschäftsbedingungenEco-Lodge-Itororó
Bezahlung: Bei einer Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des gesamten gebuchten Pakets zu leisten. Die Restzahlung ist 30 Tage vor gebuchtem Datum fällig.
Stornierungen: Bei Rücktritt von einer Anmeldung gelten folgende Stornogebühren: bis 30 Tage vor gebuchtem Datum: Anzahlung bis 10 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises Nach dem gebuchtem Datum besteht kein Anspruch auf Erstattung.
Hinweis: Die Teilnahme an den Touren und Reisen erfolgen in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko. Wir empfehlen darüber hinaus den Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung.
Reisen und Expeditionen
Allgemeine Bedingungen: Eine schriftliche Anmeldung ist verbindlich. Sie erfolgt durch den Anmelder, auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern. Mit der schriftlichen Anmeldung kommt der Vertrag zustande. Für die Reise muss jeder im Besitz eines Reisepasses sein, der noch mindestens 6 Monate über das Ende des Reisedatums hinaus gültig ist. Buchungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Reise findet bei mindestens 4 Teilnehmern statt. Der angegebene Preis ist vom Wechselkurs der brasilianischen Währung abhängig. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei extremen Kursveränderungen den Reisepreis anzugleichen. Eine evtl. Preiserhöhung wird mindestens 3 Wochen vor Reiseantritt bekannt gegeben. Der Kunde hat bei Preisveränderungen von über 10 Prozent das Recht, kostenlos von der Reise zurückzutreten.
Bezahlung: Bei einer Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des gesamten gebuchten Pakets zu leisten. Die Restzahlung ist 30 Tage vor gebuchtem Datum fällig.
Stornierungen: Bei Rücktritt von einer Anmeldung gelten folgende Stornogebühren:
bis 60 Tage vor Reiseantritt: Anzahlung bis 40 Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises bis 30 Tage vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises bis 15 Tage vor Reiseantritt: 40% des Reisepreises bis 10 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises Nach Reiseantritt besteht kein Anspruch auf Erstattung.
Rücktrittsgebühren werden nicht erhoben, wenn für den zurückgetretenen Reiseteilnehmer eine Ersatzperson gestellt wird. Voraussetzung ist, daß die Ersatzperson den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise entspricht und gesetzliche oder behördliche Vorschriften des Inlandes oder des jeweiligen Ziellandes nicht entgegenstehen. Rücktritt oder Kündigung durch den Veranstalter ist bis 14 Tage vor der Reise möglich, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Falle werden Sie umgehend benachrichtigt und der eingezahlte Betrag wird voll zurückerstattet.
Hinweise: Bitte bedenken Sie, dass unberechenbares Wetter und nicht kalkulierbare Naturereignisse vorkommen können. Wetter und Natur bedingen somit auch den Tourenablauf. Selbstverständlich ist die Durchführung sämtlicher Programmpunkte das Ziel; Verschiebungen oder Programmänderungen aufgrund ungünstiger Verhältnisse sind jedoch vorbehalten. Die Reiseteilnehmer sollten flexibel sein und unumgänglichen Situationen mit Verständnis und Geduld begegnen. Bei sämtlichen Trekking-Touren und Expeditionen, ist zu beachten, dass gerade im Outdoorsport ein erhöhtes Erkrankungs- Unfall- und Verletzungsrisiko besteht, dass auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden kann. Dieses Restrisiko muss der Kunde selbst tragen. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Tourenvorbereitung. Es wird dem Kunden deshalb empfohlen, sich (z.B. durch das lesen der einschlägigen Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken auseinander zusetzen, die mit dem von ihm gebuchten Programm verbunden sein können. Bei sämtlichen Reisen und Expeditionen in Brasilien erfolgt die Teilnahme im Hinblick auf den Outdoor Teil der Reiseveranstaltung auf der Basis als selbständiger Bergsteiger und Wanderer. Die Teilnahme an den Touren erfolgen in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko. Wir empfehlen darüber hinaus den Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung. Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen während der Reise entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören z.B. Aufwendungen, die aus dem verspäteten Eintreffen des Kunden zur vorbereiteten Tour entstehen oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr von einer Wanderung als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall.
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